Ihre Fördermitgliedschaft oder aktive Mitgliedschaft bedeutet für uns unverzichtbare ideelle und auch finanzielle Unterstützung. Daher freuen wir uns über jedes neue Mitglied! Als Mitglied und Fördermitglied gleichermaßen erhalten Sie aktuelle Informationen über die Projekte und die Arbeit des Vereins Akifra e. V., Sie können an Treffen der Projektgruppen teilnehmen, in die aktive Mitarbeit an einem Projekt einsteigen und eigene Ideen einbringen.

Im Folgenden werden unsere beiden Formen der Mitgliedschaft vorgestellt:

  • Mitgliedschaft
  • Fördermitgliedschaft

Die jeweiligen auszufüllenden Dokumente finden Sie weiter unten im Bereich „Formulare / Downloads“.

Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 24 Euro pro Jahr (ermäßigt 12 Euro pro Jahr für Student*nnen, Auszubildende, Rentner*innen, Menschen mit Beeinträchtigungen). Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich abzugsfähig. Als aktives Mitglied sind Sie stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet. Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag, und wenn Sie Aufgaben des Vereins (in Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Spendenakquise, Projektarbeit) übernehmen, fördern Sie aktiv den Verein.

Beantragen Sie die Mitgliedschaft mithilfe des Mitgliedschaftsformulars und der Einverständniserklärung zum Datenschutz bitte per Post an die Adresse von Akifra e. V.

Akifra e. V. – Aktionsgemeinschaft für Kinder- und Frauenrechte
Prießnitzstraße 18
01099 Dresden

Fördermitgliedschaft

Sie unterstützen als förderndes Mitglied die Arbeit des Vereins Akifra e. V. Der Mindestbeitrag für fördernde Privatpersonen beträgt 30 EUR jährlich. Der Mindestbeitrag für Institutionen/Organisationen und Unternehmen beträgt 100 EUR jährlich. Zur Überweisung und für die Einrichtung eines Dauerauftrags nutzen Sie bitte das Konto:

Akifra e. V.
IBAN: DE47 850 503 00 3120 2209 56
BIC: OSDDDE81XXX
Ostsächsische Sparkasse Dresden

Um den Verwaltungsaufwand und die Verwaltungskosten zu reduzieren, senden Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung an die Adresse des Vereins. Für Ihre finanzielle Unterstützung erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie steuerlich absetzen können. Beantragen Sie die Mitgliedschaft mithilfe des Mitgliedschaftsformulars und der Einverständniserklärung zum Datenschutz bitte per Post an die Adresse von Akifra e. V.
Die Spendenbescheinigungen werden im Januar/Februar des Folgejahres ausgestellt.

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist jeweils zum Quartalsende eines Kalenderjahres kündbar. Senden Sie Ihre formlose schriftliche Kündigung bitte an oben genannte Adresse. Die Kündigung muss uns bis vier Wochen vor Quartalsende vorliegen.

Formulare / Downloads